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Satzung

§ 1 – Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Togo-Freunde Hannover e. V.
Sitz des Vereins ist Hannover.

§ 2 – Ziele des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung (AO).
Ziele des Vereins sind die Schaffung und Förderung freundschaftlicher und kultureller Beziehungen zwischen der Republik Togo sowie ihren westafrikanischen Nachbarländern und der Bundesrepublik Deutschland im Geiste der Toleranz und der Völkerverständigung, die selbstlose Unterstützung von Menschen, die Förderung von Projekten, kirchlichen Einrichtungen und Personen, die für solche Einrichtungen tätig sind, sowie die Zusammenarbeit mit Organisationen, die ähnliche Ziele verfolgen.

§ 3 – Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a)    der Vorstand
b)    die Mitgliederversammlung

§ 4 – Der Vorstand
(1)    Der Vorstand setzt sich zusammen aus
    der / dem Vorsitzenden,
    der / dem stellvertretenden Vorsitzenden, der / die zugleich Schriftführer/in  ist,
    dem / der Schatzmeister/in und
    zwei weiteren Mitgliedern.
(2)    Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
    die / der Vorsitzende,
    die / der stellvertretende Vorsitzende,
    der / die Schatzmeister/in.
Sie bilden den geschäftsführenden Vorstand. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und der Schatzmeister den Verein nach außen vertreten dürfen.

§ 5 – Mitgliederversammlung
(1)     Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder muss der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher eingeladen wurde.
Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst ... mit Ausnahme von Satzungsänderungen, für die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

(2)     Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Mitgliederbeiträge. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die beiden Revisorinnen / Revisoren auf die Dauer von 4 Jahren. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht sowie die Jahresabrechnung entgegen und entlastet den Vorstand.

(3)     Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der / dem Vorsitzenden und von der Schriftführerin / dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

§ 6 – Mitgliedschaft
(1)  Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins bejahen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft kann durch schriftlichen Antrag an den Vorstand und zwar mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2)  Durch Vorstandsbeschluss kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung verstößt oder die Vereinsinteressen schädigt. Eine Erstattung eingezahlter Beiträge oder geleisteter Sacheinlagen ist ausgeschlossen.

§ 7 – Vereinsvermögen
Das Vermögen des Vereins wird vom Vorstand verwaltet. Etwaige Gewinne des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 8 – Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in einer satzungsmäßig einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Norddeutsche Missionsgesellschaft in Bremen, die es für Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung verwenden muss.

§ 9 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 13.11.1991 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung außer Kraft.
Hannover, den 13. November 1991
Der Vorstand


gez. Heinz Baumgardt, Vorsitzender
gez. Udo Ahrends, 2. Vorsitzender
gez. Harald Lübcke, Schatzmeister


neuer Vorstand seit 12.6.2010
Dr. Angelika Schammert-Prenzler, Vorsitzende
Udo Ahrends, 2. Vorsitzender
Heide Roeser (ehem. Heithecker), Schatzmeisterin